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autopfandkredit.de
ist ein Service der
procom Autoleasing GmbH
Hauptstr.55
90537 Feucht
Tel. 09128 / 927220
Annahmebüro:
OM-Automobile
Richtweg 61
90530 Wendelstein
Tel: 09129
26244
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Allgemeine Geschäftsbedingungen: |
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| 1. |
Mit
der Übergabe des Pfandes und Entgegennahme des
Pfandscheines sowie der Auszahlung des Darlehens
wird ein Pfandkreditvertrag abgeschlossen,
welcher der Verordnung über den Geschäftsbetrieb
der Pfandleiher, den sonstigen einschlägigen
Vorschriften sowie diesen Geschäftsbedingungen
unterliegt. |
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| 2. |
Der
Pfandgeber erklärt mit der Übergabe des Pfandes
und Entgegennahme des Pfandscheines, dass das
Pfandstück sein freies Eigentum ist. |
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| 3. |
Ist
das Pfandrecht gültig bestellt worden, so ist
der Pfandgeber von jeder persönlichen
Verpflichtung dem Pfandnehmer gegenüber aus dem
Pfandkredit befreit. Wird das Pfand nicht
ausgelöst (Ziffer 4), kann sich der Pfandnehmer
ausschließlich aus dem Pfand befriedigen. Soweit
der Pfandnehmer wegen der Rechte eines Dritten
kein Pfandrecht erwirbt, hat der Pfandgeber dem
Pfandnehmer als Schadenersatz das Darlehen, die
im Pfandschein vorgemerkten Zinsen, sowie die
bis zum Tage der Herausgabe des Pfandes an den
berechtigten Dritten bei Gültigkeit des
Pfandkreditvertrages zu berechnende
Unkostenvergütung zu zahlen. Hat der Pfandnehmer
das Pfand an einen Dritten herausgegeben, der
sein die Verpfändung hinderndes Recht glaubhaft
gemacht hat, oder ist er zur Herausgabe
verurteilt, gilt das Pfandrecht als nicht
entstanden. Das gleiche gilt entsprechend, wenn
der Pfandnehmer das Pfand bereits veräußert
hatte und der Dritte Ersatz verlangt hat; ist
der Schaden höher als der nach dem vorstehenden
Absatz zu zahlenden Betrag, so haftet der
Pfandgeber in dieser Höhe. |
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| 4. |
Gegen
Zahlung des Darlehens einschließlich der Zinsen
und Unkostenvergütung kann das Pfand unter
Ablieferung des Pfandscheines ausgelöst werden,
soweit es nicht bereits zum Zwecke der
Verwertung dem Versteigerer ausgehändigt worden
ist. Der Pfandnehmer ist nicht verpflichtet, die
Berechtigung des Pfandscheininhabers zur
Auslösung des Pfandes zu prüfen, soweit nicht
dem Pfandnehmer Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. |
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| 5. |
Bei
Fälligkeit des Darlehens ist eine Erneuerung des
Pfandkreditvertrages nur gegen Zahlung der
Zinsen und Unkostenvergütung und nur im Falle
des Einverständnisses des Pfandnehmers möglich.
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| 6. |
Ein
Verlust des Pfandscheines ist unverzüglich vom
Pfandgeber dem Pfandnehmer anzuzeigen und
glaubhaft zu machen, indem er entweder die
Nummer des Pfandscheines oder den Tag der
Verpfändung angibt und das Pfand näher
beschreibt. Macht der Pfandgeber den Verlust
ausreichend glaubhaft, so erhält er zum Nachweis
der Verlustanzeige eine Bescheinigung. Die
Auslösung oder Erneuerung des Pfandes ist
hierbei grundsätzlich erst nach Eintritt der
Fälligkeit möglich. |
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| 7. |
Zinsen
und Unkostenvergütung die nach Monaten zu
berechnen ist, werden auch für den angebrochenen
Monat voll erhoben. Der Tag der Verpfändung wird
hierbei nur dann mitgerechnet, wenn das Pfand am
gleichen Tag ausgelöst wird. Das Standgeld wird
taggenau abgerechnet. |
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| 8. |
Wird
das Pfand nicht ausgelöst oder erneuert, wird es
durch öffentliche Versteigerung verwertet. Ist
die Versteigerung bereits einmal ausreichend
öffentlich bekannt gemacht worden, so bedarf es,
falls weitere Versteigerungen nötig werden, in
den nachfolgenden Bekanntmachungen nur eines
allgemeinen Hinweises auf bisher unverkauft
gebliebene Pfänder. Pfandgeber und Pfandnehmer
sind sich darüber einig, dass die Androhung der
Versteigerung, eine Fristbestimmung hierfür und
Benachrichtigung über den Zeitpunkt der
Versteigerung - ausgenommen die gesetzlich
vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung -
sowie der Mitteilung über das
Versteigerungsergebnis untunlich sind und daher
unterbleiben, unbeschadet des Rechts der
Auslösungsberechtigten, den aus dem Pfand
erzielten Überschuss beim Pfandnehmer abzuholen.
Sind durch einen Pfandkreditvertrag mehrere
Gegenstände verpfändet, so ist der Pfandnehmer
zur Verwertung aller Pfandstücke berechtigt ohne
Rücksicht auf die Höhe des aus den Einzelstücken
erzielten Erlöses. Hat der Pfandgeber als
Unternehmer einen Gegenstand seines
Betriebsvermögens verpfändet, ist der
Pfandnehmer im Falle der Verwertung des Pfandes
berechtigt, ihm gegenüber mittels Gutschrift
über den Versteigerungserlös abzurechnen. |
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| 9. |
Der
Überschuss steht dem Auslösungsberechtigten zu
und wird gegen Rückgabe des Pfandscheines
ausgezahlt; Ziffer 6 gilt entsprechend.
Überschuss ist derjenige Teil des Erlöses aus
dem Pfand, der nach Abzug des Darlehens, der
Zinsen, Unkostenvergütungen sowie der anteiligen
Versicherungskosten, soweit diese nicht vom
Käufer erhoben werden, verbleibt. Wird der
Überschuss nicht innerhalb von zwei Jahren nach
der Verwertung des Pfandes beim Pfandnehmer
eingeholt, so wird dieser der zuständigen
Behörde abgeliefert und verfällt; die Frist
beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Pfand
verwertet worden ist. |
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| 10. |
Das
Pfand ist auf Kosten des Pfandgebers, auf
Wunsch, zum doppelten Darlehenspreis gegen Feuer
und Leitungswasserschäden, gegen
Einbruchdiebstahl sowie angemessen gegen
Beraubung versichert. Der Pfandnehmer haftet für
Schäden oder Verluste nur im Umfang der
abgeschlossenen Versicherung mit der
Versicherungssumme. Eine weitergehende Haftung
insbesondere für Schäden durch Bruch, Schädlinge
aller Art oder dergleichen ist ausgeschlossen,
soweit nicht dem Pfandnehmer Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind. Ersatzansprüche
können nur bei Entgegennahme des Pfandes geltend
gemacht werden. Eine Haftung des Pfandnehmers
ist ausgeschlossen, sobald das Pfand aus den
Geschäftsräumen entfernt und eine Beschädigung
nicht beanstandet worden ist. |
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| 11. |
Das
Pfand kann auch postalisch ausgelöst oder
erneuert werden. Über die Einzelheiten der
Abwicklung muss sich der Pfandgeber mit dem
Pfandnehmer in Verbindung setzen. Zur Abwendung
einer bevorstehenden Versteigerung müssen jedoch
im Falle der Auslösung mindestens der
Darlehensbetrag, im Falle der Erneuerung, die
bis zum Zahlungseingang aufgelaufenen Zinsen und
Unkostenvergütungen spätestens 2 Tage vor dem
Tage der Versteigerung beim Pfandnehmer
eingehen. Ebenso kann der Kreditvertrag auf
diesem Wege nur erneuert werden, wenn der
Pfandschein übersandt und gleichzeitig die
fällig gewordenen Zinsen und Unkostenvergütungen
gezahlt werden. Der Versand erfolgt auf eigene
Gefahr des Auftraggebers. Auch bei Versand des
Pfandstückes gilt der Haftungsausschluss nach
Ziffer 10, Abs. 3, Satz 2. Schecks und Wechsel
oder sonstige Zahlungsanweisungen werden nicht
in Zahlung genommen. Bei brieflichen Anfragen
wird gebeten, Rückporto beizufügen. |
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| 12. |
Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist - soweit nicht gesetzlich
anders geregelt - der Ort der geschäftlichen
Niederlassung, in welchem der Pfandkreditvertrag
geschlossen worden ist.
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